Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 722/25Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 22.05.2025 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen (Beseitigung Scheerstellen).

Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 28.05.2025 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen (Reinigung Abluftrohre).

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 13.10.2025 nicht aufgelöst wird.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Industriemeister Imprägnierung zu beschäftigen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt 1/7, die Beklagte trägt 6/7 der Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 37.346,54 Euro festgesetzt.