Öffnungszeiten

Servicezeiten des Arbeitsgerichts

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
  • Donnerstag von 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr.

Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts

  • Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr

In Eilfällen können außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch andere Termine vereinbart werden.

Rechtsauskünfte dürfen nicht erteilt werden.

Besucher der Rechtsantragstelle werden gebeten, vorab telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen.