Öffnungszeiten
Servicezeiten des Arbeitsgerichts
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- Freitag von 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr.
Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts
- Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Donnerstag von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
In Eilfällen können außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch andere Termine vereinbart werden.
Rechtsauskünfte dürfen nicht erteilt werden.
Besucher der Rechtsantragstelle werden gebeten, vorab telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen.