Das Arbeitsgericht Arnsberg ist zuständig für den Hochsauerlandkreis.
Verhandlungen finden im Arbeitsgericht in Arnsberg und ab dem 01.01.2018 im Amtsgericht in Brilon (Gerichtstag) statt.
Der Zuständigkeitsbereich ist im Geschäftsverteilungsplan geregelt.
Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm
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