Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 475/25U R T E I L

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 18.06.2025 weder außerordentlich fristlos noch ordentlich beendet wird.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 11.826,17 Euro festgesetzt.
2 Ca 744/25U R T E I L


Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.11.2024 eine Betriebsrente in Höhe von 619,78 EUR brutto monatlich zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die entstandenen Rückstände in Höhe von 981,36 EUR brutto für den Zeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2025 an den Kläger zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 2.944,08 Euro festgesetzt.
2 Ga 4/26U R T E I L

Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 8.730,53 € festgesetzt.