Öffnungszeiten
Servicezeiten des Arbeitsgerichts
- montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts
- montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- donnerstags von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
In Eilfällen können außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch andere Termine vereinbart werden.
Rechtsauskünfte dürfen nicht erteilt werden.
Besucher der Rechtsantragstelle werden gebeten, vorab telefonisch mit dem Gericht Kontakt aufzunehmen.