Das Arbeitsgericht Arnsberg ist zuständig für den Hochsauerlandkreis.

Verhandlungen finden im Arbeitsgericht in Arnsberg und ab dem 01.01.2018 im Amtsgericht in Brilon (Gerichtstag) statt.

 

Der Zuständigkeitsbereich ist im Geschäftsverteilungsplan geregelt.

Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

 

Wenn Sie wissen möchten, welches Gericht außerhalb unseres Gerichtsbezirks zuständig ist, schauen Sie in die Adressdatenbank externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab der Justiz!